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Goaßlschnalzen

In Bayern heißt die Fuhrmannspeitsche “Geißel”, und je nach Landschaft und Dialekt heißt es dann Goaßl, Goißl, Gaßl usw. Das Krachen der Geißel heißt “schnallen”, “schnalzen”, “schnellen”, und meint jeweils dasselbe, nämlich “knallen, laut und schnell krachen”.
Im Miesbacher Oberland sagt man Goaßl bzw. schnoizen und nennt die Leute die Goaßlschnalzer.
Das 1. Miesbacher Goaßlschnalzen fand am Sonntag, den 2. Juli 1972 im Rahmen des Miesbacher Volksfestes statt.
Seit 1989 weitete das traditionelle “Miesbacher Goaßlschnalzen” sich zur “Bayerischen Meisterschaft im Goaßlschnalzen” aus.
 

2003 fand das bisher letzte Goaßlschnalzen
in Miesbach statt.
Es konnte mit den Schnalzern leider noch keine Einigung
über eine Fortführung der Tradition erzielt werden.
Der Termin für das nächste Schnalzen ist ausgesetzt.
33. Miesbacher Goaßlschnalzen ( 16. Bayerische Meisterschaft)
Hallenöffnung um 8:30 Uhr; Eintritt 5.- EUR

Goaßlschnalzen nach den “Miesbacher Richtlinien”
 (gültig ab 1989) mit Änderung vom 22.02.2002

A. Allgemeine Bedingungen

1. Das Miesbacher Goaßlschnalzen wird nur für Gruppen und nicht als Einzelschnalzen durchgeführt.
2. Es findet keine Einteilung in zahlenmäßig schwächere oder stärkere, erfahrene oder Nachwuchsgruppen usw. statt. Die Zahl der Goaßlschnalzer wird von der anmeldenden Gruppe selbst festgelegt.
3.Als Begleitmusik sind höchstens 3 Musiker zulässig.
4. Die ersten 3 Gruppen erhalten einen Ehrenpreis - der im Besitz der Gruppe bleibt - abgestuft nach der Plazierung.
Die drei erstplazierten Gruppen erhalten dazu ein nach Gold-Silber-Bronze abgestuftes Hutabzeichen mit der dazu passenden Gravur.
Alle übrigen Teilnehmer erhalten ein einfaches Hutabzeichen.
5. Die Anmeldung der jeweiligen Gruppe muß rechtzeitig erfolgen, in der Regel bei der Vorbesprechung, die ca. 8-12 Wochen vor dem Wettbewerb durchgeführt wird. Allein wegen der Organisation (Ehrengaben usw.) ist das notwendig.
6. Die Wertung wird von 10 Wertern vorgenommen, die aus verschiedenen bayerischen  Landesteilen stammen. Die Werter werden von der Wertungskommission des Trachtenverein Miesbach als Veranstalter bestimmt. Sie werden jährlich neu bestimmt.
7. Pro Teilnehmer wird ein Unkostenbeitrag (Startgeld) erhoben. Entsprechend dieser Teilnehmerzahl werden die Ehrengaben und Hutabzeichen ausgegeben.

B. Durchführung

1. Es wird 1 Durchgang ausgeführt, wobei die Gruppe jeweils ein Stück nach freier Wahl schnalzt, und zwar in der Länge von höchstens 3 Minuten, ansonsten Punkteabzug (pro 15 Sekunden Abzug von 1 Punkt).
2. Die Reihenfolge für den Durchgang wird ausgelost.
3. Eine Nummer zwischen Nr. 15 und Nr. 20 erhält einen Probeschnalzer vor Beginn der eigentlichen Wertung zur Absprache für die Werter.
4. Bei gleicher Plazierung der Wertung wird bei etwa den ersten 10 Plätzen gerittert, notfalls mehrfach.
Jede Gruppe muß beim Rittern ein anderes Stück als vorher schnalzen (z.B. beim 2. Rittern ein drittes Stück).
5. Die Werter sollen durch Regeln nicht allzusehr eingeengt werden, sondern eine gewisse Freiheit bei der Bewertung haben. Sie sind selbst aktive Schnalzer oder haben geschnalzt, so daß eine gerechte Wertung zu erwarten ist.
Daß Goaßlstielbrechen darf nicht als Fehler gewertet werden, dagegen ist das Verhängen der Goaßl mit dem Nachbarn als Fehler anzusehen (Aufstellung war falsch vorgenommen!).
Das Schnalzen mit 2 Goaßln ist bei der Wertung nicht zulässig.
6. Gewertet wird nach folgender Tabelle:
a) Gesamteindruck: ...
(Auftreten in Tracht, Tracht der Musiker muß mit den Schnalzern übereinstimmen, z. B. Hutschmuck einheitlich, Haltung, Aufstellung usw.)
b) Musikalisch: ...
(Nicht die Musik, sondern der musikalische Gesamteindruck wird bewertet; Zusammenstimmen der Schnalzer untereinander und mit der Musik; Einsatz der Gruppe mit Musik; gleichmäßiges, sauberes Schnalzen)
c) Schwierigkeiten: ...
(Triangel oder einfache Schläge; Taktwechsel; schwierige Melodien oder abgedroschene, einfache oder allgemein bekannte Melodien; Oberkrainer können geschnalzt werden - Schwierigkeiten werden herabgesetzt -; Aussetzen und gemeinsames Schnalzen usw.)
Es können bis zu 8 Punkte pro Nummer gegeben werden. Die Höchstpunktzahl der Gesamtpunkte ist also insgesamt 24 pro Werte. Die Vergabe von halben Punkten ist möglich.
7. Der Werter, dessen Gruppe gerade schnalzt, setzt aus. Dafür wertet ein Ersatzpreisrichter. Der Werter darf auch selbst mitschnalzen.
8. Die beste und die schlechteste Wertung fallen weg, so daß nur 8 Wertungen zählen. Damit soll eine gerechte Wertung gewährleistet werden. In die Wertung kann erst nach Beendigung des Wettbewerbs eingesehen werden.

C Anerkenntnis

1. Die teilnehmenden Gruppen erkennen mit der Anmeldung die Allgemeinen Bedingungen und die Durchführungsbedingungen an.
2. In allen strittigen Fragen entscheidet die Wertungskommission mit Mehrheitsbeschluß.

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